Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen.
„Ermächtigte Übersetzer können die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen, die von ihnen selbst oder von anderen Übersetzern angefertigt worden sind. Solche Übersetzungen, auch beglaubigte Übersetzungen genannt, haben eine besondere Beweiskraft. Gerichte oder Behörden verlangen in der Regel die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen für alle verfahrensrelevanten Unterlagen.